Gebührensatzung unseres Vereins
Stand: 16.04.2023

1. Aufnahme und Gebühren

Aufnahmegebühr: 30,00 €
Vorrausetzungen: Vollständiger Aufnahmeantrag inkl. E-Mailadresse

2. Jahresbeitrag nach Alter:

6- 17 Jahre: 6,00 €
Ab 18. Jahr: 30,00 €

3. Zahlungsziele und Versäumnisse:

3.1 Die Bezahlung erfolgt vorzugsweise per SEPA-Lastschrift.

3.2 Da säumige Beitragszahler regelmäßig die Beitragskassierung desorganisieren, ist folgende Regelung beschlossen: Die Rechnungsstellung der Beiträge erfolgt mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.  Der Mitgliedsbeitrag wird vor der Ausstellung der Angelberechtigungen fällig. Die Ausgabe der Angelberechtigungen erfolgt nur nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages! Die Kosten für das SEPA-Lastschriftverfahren betragen für den Verein 25,- € pro Nichteinlösung der Lastschrift (z.B. fehlende Kontodeckung, Rückbuchung)

4. Gemeinnützige Arbeit im Verein:

Je Mitglied und Jahr ist einmal ein Einsatz gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Dieser ist mit einem Wert von 40 € für Erwachsene (ab 18.Lebensjahr) festgelegt. Mitglieder bis zum 17. Lebensjahr und ab dem 65. Lebensjahr sind befreit!

Durch unseren Verein werden im Jahr verschiedene Möglichkeiten zur Erbringung der gemeinnützigen Arbeit angeboten. Beispiele hierfür sind:
- Arbeitseinsätze zur Pflege und Erhaltung von Gewässern
- Fischereiaufsicht an unseren Gewässern
- Laichkartierungen
- Teilnahme an Gewässerbegehungen (z.B. FFH, WRRL)
- Vorstandsarbeit (Mindestteilnahme an 2/3 der Vorstandssitzungen/Mitgliederversammlungen je Kalenderjahr)

Die Übertragung von Stunden der gemeinnützigen Arbeit an Dritte ist nur möglich innerhalb von Ehen oder eheähnlichen Gemeinschaften.

Die Abrechnung der Arbeitsstunden erfolgt durch das Mitglied selbstständig bis zum 31. Oktober des Jahres an den Vorstand. Arbeitsstunden aus dem November/Dezember sind auf das Folgejahr anrechenbar.

Bei Nichtableistung wird für das Jahr ein erhöhter Mitgliedsbeitrag von 70,00 € fällig.

5. Vorstand
Regelung zur Entscheidungsbefugnis bei der Verwendung finanzieller Mittel:
- bis 500,- € der Vorsitzende allein,
- bis 1.000,- € der Vorsitzende in Abstimmung mit dem Vorstand,
- über 1.000,- € nur die Mitgliederversammlung.
Die Ausgabenregelung gilt für die Einnahmen des Vereins und aus der Meerforellenaktie.

Der Verein trägt die Kosten der Hin- und Rückfahrt bei Vorstandssitzungen von Vorstandsmitgliedern, Mitgliedern der Revisionskommission, kooptierten Mitgliedern mit 0,30 € je Kilometer.

Die geänderte Satzung gilt ab dem 16.04.2023 (Annahme durch die Mitgliederversammlung am 15.04.2023)