Gebührenordnung unseres Vereins (Stand: 04.05.2024)

 
1. Aufnahme und Gebühren

Aufnahmegebühr: 30,00 €

Voraussetzungen: Vollständiger Aufnahmeantrag inkl. E-Mailadresse

 

2. Jahresbeiträge nach Alter

2.1  Höhe des Beitrages für Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Beitragshöhe: 15,00 EUR

davon Verbandsbeitrag LAV MV/DAFV: 7,00 EUR

davon Beitragsanteil Verein: 8,00 EUR

 

2.2 Höhe des Beitrages für Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

Beitragshöhe: 52,00 EUR

davon Verbandsbeitrag LAV MV/DAFV: 22,00 EUR

davon Beitragsanteil Verein: 30,00 EUR

 

2.3 Höhe des Beitrages für Ehrenmitglieder des LAV MV

Beitragshöhe: 30,00 EUR

davon Beitragsanteil LAV/DAFV-Dachorganisation: 22,00 EUR

 

3. Zahlungsziele und Versäumnisse

Jedes Mitglied hat dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Das SEPA-Lastschriftverfahren ist ab 01.09.2024 die einzige Zahlungsmöglichkeit zwischen Mitglied und Verein. Alle Mitglieder vereinbaren diese Lastschrift bis zum 31.08.2024 mit dem Verein.

Der Jahresbeitrag wird vor der Ausstellung der Angelerlaubnis fällig. Die Ausgabe der Angelerlaubnis erfolgt nach Bezahlung der o.a. Jahresbeiträge!

Der Jahresbeitrag wird mit ggf. notwendig werdendenerhöhtenBeiträgen zu Arbeitsleistungen bis zum 20.11. des laufenden Jahres fällig.

Die Bestellung der Angelerlaubnis für das jeweils kommende Jahr erfolgt mittels zugesendeten PDF-Formular. Die Angelerlaubnis wird im Dezember versendet/zugeteilt (Digitaler Mitgliedsausweis).

Die Lastschrift für den Erwerb der Angelerlaubnis erfolgt im Januar des darauffolgenden Jahres.

Die Mitglieder haben die Möglichkeit für die Angelerlaubnis auf Antrag mit dem Verein eine individuelle Zahlungsvereinbarung zu treffen.

 

 4. Gemeinnützige Arbeit im Verein

Je Mitglied und Jahr ist einmal ein Einsatz für gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Dieser ist mit einem Wert von 40 € für

Erwachsene (ab 18.Lebensjahr) festgelegt. Mitglieder bis zum 17. Lebensjahr und ab dem 65. Lebensjahr sind befreit!

Durch unseren Verein werden im Jahr verschiedene Möglichkeiten zur Erbringung der gemeinnützigen Arbeit angeboten. Beispiele hierfür sind:

- Arbeitseinsätze zur Pflege und Erhaltung von Gewässern

- Fischereiaufsicht an unseren Gewässern

- Laichkartierungen

- Teilnahme an Gewässerbegehungen (z.B. FFH, WRRL)

- Vorstandsarbeit (Mindestteilnahme an 2/3 der Vorstandssitzungen je Kalenderjahr)

Die Übertragung von Stunden der gemeinnützigen Arbeit an Dritte ist nur möglich innerhalb von Ehen oder eheähnlichen Gemeinschaften.

Die Abrechnung der Arbeitsstunden erfolgt durch das Mitglied selbstständig bis zum 31. Oktober des Jahres an den Vorstand. Arbeitsstunden aus dem November/Dezember sind auf das Folgejahr anrechenbar.

Bei Nichtableistung wird für das darauffolgende Jahr ein erhöhter Mitgliedsbeitrag von70,00 €fällig.

 

5. Vorstand

Regelung zur Entscheidungsbefugnis bei der Verwendung finanzieller Mittel:

- bis 500,-€ der Vorsitzende allein,

- bis 1.000,-€ der Vorsitzende in Abstimmung mit dem Vorstand,

- über 1.000,-€ nur die Mitgliederversammlung entscheiden

Die Ausgabenregelung gilt für die Einnahmen des Vereins und Einnahmen der Meerforellenaktie.

Der Verein trägt die km-Kosten der An- oder Abfahrt der Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Revisionskommission zu den Vorstandssitzungen(0,30 €/km)

 

Die geänderte Ordnung gilt ab dem 05.05.2024 (Aufnahme durch die Mitgliederversammlung am 04.05.2024)